AGBs


Veranstalter für Campaufenthalte in Portugal: Mellowmove LDA, Rua Principal - Torre Eiffel, Casais de Sao Lourenco, 2640-206 Encarnacao-Mafra, Portugal, No. De Contribuinte: 509063489


Veranstalter für Campaufenthalte in: Frankreich - Wavetours GmbH Darmstadt, Fuerteventura - Ineika Funcenter Corralejo, Brasilien - Bahia Surf Camp - Busca Vida/Salvador da Bahia.


Internetauftritt, Promotion und Vermittlung: Mellowmove Surfcamps Agentur, G. Praher KG, Domgasse 4, 3100 St. Pölten, Österreich

 


1. Abschluß eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) Mellowmove den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Mellowmove zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber Mellowmove wird Mellowmove dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, zusenden oder andersweitig mitteilen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Mellowmove vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.


2. Zahlungsmodalitäten, Absicherung
Der vollständige Kurs- bzw. Rechnungsbetrag muß bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses auf das, auf der Rechnung genannte Konto von Mellowmove gutgeschrieben worden sein. Die Reiseunterlagen werden jedem Teilnehmer unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung, frühestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn, zugesandt.

 

3. Leistungen
Es gelten die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website mellowmove.com sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mellowmove behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert. Angebote, bei denen Mellowmove lediglich die Reiseleistung eines Fremdanbieters vermittelt, werden in der Leistungsbeschreibung kenntlich gemacht. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Mellowmove, werden jedoch auf ausdrücklichen Wunsch vermittelt.


4. Leistungsänderungen und Preiserhöhungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reise-vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von Mellowmove wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mellowmove ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Mellowmove den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

 

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mellowmove. Der Kunde muß den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Mellowmove eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Mellowmove Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Mellowmove kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: - bis 25 Tage vor Kursbeginn 30,- EUR, - bis 14 Tage vor Kursbeginn 30% des Reisepreises, danach 80%, - ab dem 7. Tag vor Kursbeginn werden 100% des Reisepreises fällig.
Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet. wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertag eintritt. Mellowmove kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende Mellowmove gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


6. Rücktritt und Kündigung durch Mellowmove
Mellowmove kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Mellowmove oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. Den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Mellowmove, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Mellowmove muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt worden sind, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Erträge. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Mellowmove verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Mellowmove den Kunden davon zu unterrichten.


7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mellowmove als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mellowmove für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Mellowmove verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


8. Haftung des Reiseveranstalters
Mellowmove haftet als Reiseveranstalter/Vermittler im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung in Prospekten, sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Mellowmove haftet als Reiseveranstalter/Vermittler für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt Mellowmove lediglich Fremdleistungen. Mellowmove haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.


9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Mellowmove für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit Mellowmove für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen Mellowmove gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Mellowmove bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Mellowmove haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Mellowmove ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Da Mellowmove in den meisten Gebieten keine örtliche Reiseleitung oder Agenten hat, sind die Leistungsstörungen dem Veranstalter/Vermittler Mellowmove sofort fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereiches eines Hotels sind zuerst der Hotelleitung anzumelden und falls das Hotel die Abhilfe verweigert oder nicht erbringt, dann sofort an Mellowmove fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen.


12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Bendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Mellowmove die Ansprüche zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.


13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
Mellowmove wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Mellowmove bedingt sind. Mellowmove steht dafür ein, den Reisenden über die Bestimmungen von Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Dass eine solche Information erfolgt ist, bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung. Für Reisende ohne österreichische Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Mellowmove den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Mellowmove empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen. Informationen über diese Versicherungen erhält der Kunde auf Wunsch.


14. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmmungen
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam wenn sie schriftlich von Mellowmove bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte der mit Mellowmove abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen


15. Vermittelte Fremdleistungen
Leistungen anderer Veranstalter, die in der Leistungsbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht sind, vermittelt Mellowmove lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. Mellowmove haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.


16.Gerichtsstand
Für Klagen gegen oder durch die Mellowmove Surfcamps Agentur gilt St. Pölten, Östereich als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen gegen oder durch die Mellowmove LDA gilt Lissabon, Portugal als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Januar 2010